Gütekriterien

Als Grundlagen für die erfolgreiche Durchführung einer Mediation sind folgende Gütekriterien zu sehen:

1. Eigenverantwortlichkeit

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen und somit eigenverantwortlich zu handeln: Sie wissen um ihr Problem, haben den Wunsch nach Klärung und tragen auch schon Lösungen in sich, die über die Klärung der Bedürfnisse erarbeitet werden. Der Mediator selbst hat keine Entscheidungskompetenzen. Er steuert den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich

2. Allparteilichkeit

Der Mediator ist allparteilich, das heißt, er geht über das Unparteiische (z.B. eines Richters) hinaus. Unparteilichkeit bedeutet, mit der jeweiligen Sichtweise neutral umzugehen. Ziel der Allparteilichkeit ist es, zusätzlich durch Nachfragen ein tieferes Verständnis der jeweiligen Sichtweisen zu gewinnen.

3. Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abzubrechen.

4. Vertraulichkeit

Fakten, die die Mediationsteilnehmer im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die Konfliktparteien vereinbaren dies in einem Mediationsvertrag zu Beginn des Verfahrens.

5. Ergebnisoffenheit

Die Aussicht auf ein für beide Seiten gutes Resultat setzt das Vertrauen aller Beteiligten voraus, bisherige Positionen aufzugeben, um somit im mediativen Prozess Win-Win-Lösungen entwickeln zu können. Ergebnisoffenheit ist daher eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Die Offenlegung aller relevanten Hintergrundinformation seitens der Mediationsteilnehmer, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind, ist für ein stimmiges Ergebnis wichtig und fördert ein zügiges Arbeiten.