Gerichtsverfahren versus Mediation

Die staatliche Ordnung hat Regelungen geschaffen, um Standardfälle pragmatisch zu lösen. Gibt man seinen Konflikt zu Gericht, so wird man eher eine Lösung von der Stange erhalten. Für Gerechtigkeits- und Fairnessvorstellungen der Beteiligten bleibt hierbei wenig Platz. Der Weg zu Gericht wird vom Gesetz her als letzte Möglichkeit gesehen, wenn Parteien sich nicht selbst einigen können.

Die nachfolgende Gegenüberstellung veranschaulicht 6 Vorteile der Mediation:

MEDIATION vs. GERICHTSVERFAHREN
Fokus zukunftsorientiert vergangenheitsorientiert
Mitgestaltung verfahrensfreiheit Verfahrenszwänge
Risiko keine Verlierer (gem. Entscheidung) Verlierer und Gewinner (Schiedsspruch)
Verlauf Kommunikation, Kooperation Konfrontation, Kompromiss
Zeitaufwand ca. 3-6 Wochen ca. 6-36 Wochen
Kosten Stundenhonorar streitwertabhängig










1. Fokus

Beim Mediationsverfahren liegt der Fokus nicht auf der Vergangenheit mit Klärung der Schuldfrage, die Aufmerksamkeit liegt viel mehr auf den gegenwärtigen Bedürfnissen und schafft damit die Basis für die gemeinsame Erarbeitung künftiger Lösungen.

Der Klärungsprozess eines Gerichtsverfahrens erfolgt mit Blick auf die Vergangenheit, die für die Rechtssprechung entscheidend ist. Gerichtentscheidungen beinhalten oft keine zukunftsweisenden, gestalterischen Lösungen.

2. Mitgestaltung

Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren haben die Teilnehmer in der Mediation die Möglichkeit, den gesamten Prozess mit Unterstützung des Mediators inhaltlich zu gestalten. Sie behalten so ständig die Kontrolle über anstehende Entscheidungen. Durch die freie Gestaltung der Mediationsvereinbarung am Ende des Verfahrens ist jeder gefordert, sich Gedanken über seine Fairnessvorstellung zu machen und die Verantwortung für seine Lösungswünsche zu übernehmen. Die so erarbeiteten Lösungen sind für alle Beteiligten zufrieden stellender und haben mehr Bestand für die Zukunft als die von außen auferlegten Gerichtsentscheidungen.

3. Risiko

In der Mediation wird nicht nach einem Schuldigen gesucht. Man arbeitet am Konflikt, um zu einer fairen Lösung zu kommen. Es besteht also kein Risiko zu verlieren, d.h. in der Mediationsvereinbarung, die am Ende des Verfahrens getroffen wird, werden die Dinge festgehalten, auf die sich die Teilnehmer gemeinsam verständigt haben, und zwar unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.

4. Verlauf

Anders als bei dem oft konfrontativen Vorgehen von Gerichtsverfahren ist der Ablauf von Mediationsverfahren darauf ausgelegt, ein gegenseitiges Verstehen zu ermöglichen und gemeinsam nachhaltig zufrieden stellende Lösungen zu erarbeiten. Das geschieht, wenn durch das konstruktive Miteinander ein gegenseitiges Ergänzen statt findet und die Mediationsteilnehmer gemeinsam wirklich neue Ergebnisse erarbeiten, die von beiden Seiten als gewinnbringend angesehen werden. Die üblichen Kompromisslösungen des Richters führen lediglich zu einer Aufteilung der anfänglich gesehenen Möglichkeiten und nicht zu einer Vergrößerung des „Verteilungskuchens“. Beide Seiten geben bei Gericht aus Sicht der ursprünglich erhofften Ergebnisse etwas nach, was letztlich keinen richtig zufrieden stellt.

5. Zeitaufwand

In der Mediation gibt es keine Fristen oder Wartezeiten wie bei Gericht. Es gibt auch keine langwierigen Schriftwechsel und keine Klageerhebung mit Klageerwiderung etc. (Verfahrensschritte im Vergleich). Die Termine werden von allen Teilnehmern gemeinsam festgelegt. So können die Sitzungen kurz hintereinander stattfinden und dadurch schneller zum Ergebnis führen. Eine Wirtschaftsmediation sollte innerhalb von einer Woche beendet sein. Je nach Verfügbarkeit der Beteiligten und je nach Komplexität des Streitfalls kann eine Wirtschaftsmediationen auch bis zu 6 Wochen dauern.

6. Kosten

Neben dem Prozessrisiko entfällt in der Mediation auch das Kostenrisiko. Es entstehen keine Gerichtskosten, keine streitwertabhängigen Anwaltskosten und auch keine Kosten für den gegnerischen Anwalt im Falle des Unterliegens. In der Mediation berechnet man die Kosten nach dem Zeitaufwand. Sie bleiben somit überschaubar bzw. kontrollierbar und sind i.d.R. erheblich geringer als im Rechtsverfahren.